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Urlaub – Wohin mit meiner Katze? - 2.Teil
Die Katze darf mit in den Urlaub

Die meisten Katzen sind nicht glücklich, wenn sie mit verreisen „müssen“. Lange Auto- oder Bahnfahrten im Katzenkorb oder Reisen mit dem Flugzeug sind für eine Katze meist ziemlich unangenehm, da sie im Gegensatz zum Hund mehr am Heim hängt und auch eher mit Scheu und Ängstlichkeit auf ungewohnte Situationen reagiert.

Sollten Sie sich trotzdem dazu entschlossen haben, Ihre Katze mitzunehmen, vielleicht weil Sie einen längeren Aufenthalt oder sogar einen Umzug planen, sind folgende Vorkehrungen zu treffen:

  • Ein Besuch beim Tierarzt, um alle erforderlichen Impfungen (siehe Impfbestimmungen im Ausland) vorzunehmen und evtl. ein Gesundheitszeugnis bzw. amtstierärztliche Bescheinigung einholen. Evtl. sollten Sie sich eine Reiseapotheke für die Katze zusammenstellen lassen, besonders, wenn die Katze aufgrund einer Erkrankung auf Medikamente angewiesen ist. Ist die Reise sehr lange oder das Tier extrem nervös, kann man auch ein Beruhigungsmittel kurz vorher geben. Dies bitte auch mit Ihrem Tierarzt absprechen.
  • Es kann sinnvoll sein, das Lieblingsfutter der Katze in Vorrat mitzunehmen, falls die Katze sehr heikel bei der Futterwahl ist oder falls in dem Urlaubsland kein gleichwertiges Futter erhältlich ist.
  • Der Katzenkorb sollte vor Reiseantritt gründlich gereinigt und mit einer sauberen Decke ausgestattet werden, einige Lieblingsspielsachen mit einpacken, evtl. Geschirr und Leine mitnehmen.
  • Die Katze sollte während der Reise ein Halsband mit Adresse und Telefonnummer tragen, falls sie durch einen unglücklichen Umstand oder gar einen Unfall entlaufen sollte.


Reisen mit dem Auto:
 

Die Katze sollte die Fahrt in ihrem Katzenkorb verbringen, der (wie auch das Gepäck) gut gesichert sein muss. Schön findet sie es sicher, wenn sie während der Fahrt einen Blick durch das Fenster haben kann. Es sollte im Auto kein Durchzug herrschen. 
Je nach Hitze müssen öfter oder weniger oft Pausen eingelegt werden, während der man darauf achtet, dass der Transportkorb schattig und mit frischer Luft versorgt, steht. Der Katze sollte ständig frisches Wasser zur Verfügung stehen, aber gefüttert wird während der Reise nur sehr sparsam bzw. die Katze wird vermutlich gar kein Futter zu sich nehmen wollen. Ist es im Auto unerträglich heiß, kann man den Katzenkorb ganz oder teilweise mit einem nassen Handtuch abdecken, das verschafft dem Tier etwas Frische.

Reisen mit der Bahn:
 

In der Regel dürfen Katzen in der Bahn in einem Transportkorb mitfahren und das sogar kostenlos. Andere Fahrgäste dürfen sich nicht gestört fühlen. Die Reise in der Bahn ist für die Katze am unproblematischsten, weil weder Kälte noch Hitze im Abteil eine Rolle spielen. Nur der Tumult am Bahnhof könnte die Katze vielleicht irritieren, obwohl es sicher auch neugierige Tiere gibt, die eifrig alles beobachten.
Ist die Katze extrem nervös und verängstigt, sollte man den Katzenkorb mit einem Tuch abdecken und beruhigend auf das Tier einreden. Im Bahnabteil kann man die Katze eventuell sogar aus dem Korb befreien und ihr etwas Auslauf gewähren, es sollte allerdings jemand bei der Tür „Wache stehen“, damit die Katze nicht entwischen kann, falls der Schaffner oder ein Reisender herein kommt. 
Bei Bestellung der Bahntickets sollte man sich vorsichtshalber nach besonderen Bestimmungen für die Mitnahme der Katze erkundigen.

Reisen mit dem Flugzeug:

Auch hier ist unbedingt bei der Bestellung der Flugtickets anzugeben, dass man eine Katze mitbringt. Die Bestimmungen können je nach Fluggesellschaft variieren.
 

In der Regel bekommt man von der Fluggesellschaft eine Transportbox zur Verfügung gestellt, die unter den Sitz des Vordermannes geschoben werden muss. Diese Boxen sind gut belüftet und mit Futter und Wasser auszustatten. Pro Flug darf bei den meisten Gesellschaften nur 1 Tier im Passagierraum mitfliegen, darum bitte unbedingt vorher Bescheid sagen.
 Wenn irgendwie möglich, sollte ein Direktflug gebucht werden, um der Katze (und den Besitzern ;-)) die Strapazen einer Zwischenlandung und evtl. lange Wartezeiten zu ersparen. Sollte die Katze im Frachtraum mitfliegen müssen, informieren Sie kurz vor dem Abflug zur Sicherheit nochmals eine Flugbegleiterin darüber, damit nicht vergessen wird, den Frachtraum zu beheizen bzw. der Druckausgleich gewährleistet ist. Wenn möglich, überzeugen Sie sich selbst davon, dass die Katze gut im Frachtraum untergebracht ist und nicht evtl. „vergessen“ worden ist.

Reisen mit dem Schiff:

Auf eine Kreuzfahrt dürfen normalerweise keine Tiere mitgenommen werden. Sollten Sie eine Überfahrt mit der Fähre planen, müssten Sie sich bei dem zuständigen Fährbetrieb nach den jeweiligen Bestimmungen erkundigen. Auch hier muss die Katze unbedingt angemeldet werden, um eine problemlose Fährfahrt sicherzustellen. Lassen Sie die Katze keinesfalls aus ihrem Korb, sie könnte bei einem plötzlichen Schreck über Bord springen.


Am Urlaubsort angekommen, sollte man wenigstens in etwa versuchen, einen ähnlich wie zuhause geregelten Tagesablauf zu erreichen, das erleichtert der Katze die Gewöhnung an die fremde Umgebung sehr. 

Einreisebestimmungen der einzelnen Länder (Stand: März 2001)

Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrem Tierarzt oder bei einem Verkehrsclub nach der aktuellen Einreisebestimmung für Katzen in Ihr Urlaubsland. 

Vorab können Sie sich auch hier informieren:

Webvet
(Das Tierwissenteam übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste der Einreisebestimmungen.)
Hotelführer Deutschland
Adressen für Zwei und Vierbeiner

Copyright 2002 ©  Text: Kim  Fotos: Kim
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